Een nieuwe standaard

30-06-2011 Print this page

B9 9867. Gerecht EU, 30 juni 2011, T-463/08, Imagion AG tegen OHIM

Merkenrecht. Weigering inschrijving DYNAMIC HD als Gemeenschapswoordmerk. Geen onderscheidend vermogen. Het gerecht bevestigt het oordeel dat ‘Dynamic HD’ staat voor een nieuwe technologische standaard en derhalve niet als merk kan dienen.

28. Diese Sichtweise wird im Übrigen offenbar auch von der Klägerin geteilt, denn sie führt in der Klageschrift aus, dass sie „mit ihrer exklusiv entwickelten Technik beabsichtigt, eine Art Standard unter der individuellen Bezeichnung ‚DynamicHD‘ zu etablieren“.

29. Wird aber mit dem Zeichen DYNAMIC HD eine neue Norm im audiovisuellen Bereich bezeichnet, so fehlt ihm jede Unterscheidungskraft. Mit einer Norm soll nämlich ein Bündel von Kriterien festgelegt werden, anhand deren die Merkmale der Dienstleistungen, die von jedem Unternehmen erbracht werden, das dieser Norm nachkommen möchte, beurteilt werden können.

30. Deshalb kann es das Zeichen DYNAMIC HD, das als eine neue Norm des audiovisuellen Bereichs gedacht ist, nicht ermöglichen, die Dienstleistungen der Klägerin in den Klassen 35, 38, 41 und 42 zu unterscheiden, die gerade dem Bereich der audiovisuellen Techniken und der Elektronik angehören.

31. Daher werden die angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen DYNAMIC HD nicht als Marke auffassen, sondern als Norm, und nicht in der Lage sein, die Klägerin als Herkunftsbetrieb der von der angemeldeten Marke erfassten Dienstleistungen zu erkennen.

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