Een purperen rechthoek

13-07-2011 Print this page

B9 9930. Gerecht EU, 13 juli 2011, zaak T‑499/09, Evonik Industries AG tegen OHIM.

Merkenrecht. Weigering inschrijving Gemeenschapsbeeldmerk beeldmerk ‘dat een op een rechthoek gelijkende figuur in purper (kleur Pantone 513 C) weergeeft voor waren en diensten van de klassen 1 tot en met 45.’ Vorm, kleur noch de comibinatie van vorm en kleur zijn als onderscheidend aan te merken.

34. Was drittens die angemeldete Bildmarke in ihrer Gesamtheit betrifft, so vermag die Kombination von zwei als solchen nicht unterscheidungskräftigen Bestandteilen die Wahrnehmung durch die angesprochenen Verkehrskreise nicht zu ändern. Die Verbraucher sind es nicht gewohnt, die Herkunft von Waren aus einer einfachen geometrischen Form in gängiger Farbe abzuleiten. Insoweit wird das angemeldete Zeichen als solches nicht wie eine eigenständige Bildmarke wirken, sondern allenfalls wie eines dekoratives Farbelement, ein farbiges Etikett oder ein einfaches Farbmuster. Im Fall von Dienstleistungen wird das angemeldete Zeichen auch als Etikett für eine vorzunehmende Beschriftung oder einfach als ein banales Gestaltungselement in der Werbung für diese Dienstleistungen in Form von Anzeigen, Plakaten und Informationsbroschüren oder auch als Blickfang wahrgenommen werden. Die Klägerin hat auch nicht erläutert, für welche Waren und Dienstleistungen sie das Zeichen konkret zu benutzen gedenkt, und keine Beispiele für eine mögliche Benutzung des angemeldeten Zeichens angeführt, die geeignet wäre, auf die betriebliche Herkunft hinzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kombination von 24 Farbkästchen, Randnr. 57).

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