Frontberichten

14-12-2011 Print this page

B9 10553. Gerecht EU, 14 december 2011, zaken T-425/10, T-531/10 & T-166/11 Häfele tegen OHIM.

Merkenrecht. Drie overeenstemmende weigeringen. Het Gerecht oordeelt dat de inschrijving van de als beschrijvend aangemerkte merken Mixfront, Vorfront en Infront, voor (meubel)bouwmaterialen, terecht is geweigerd.

Mutatis mutandis: 25/26. "(…) Sodann ist darauf hinzuweisen, dass der Bestandteil „Mix“ von den maßgeblichen Verkehrskreisen als „Mischung“ und der Bestandteil „Front“ als „Vorderseite“ verstanden werden wird. In seiner Gesamtheit wird das Zeichen Mixfront dahin verstanden werden, dass es sich auf etwas bezieht, das sich mit der Vorderseite von etwas mischt. Der von dem Zeichen bei den angesprochenen Verkehrskreisen erweckte Eindruck weicht nämlich in Anbetracht der Struktur des Zeichens, die nicht ungewöhnlich ist, und der Tatsache, dass es den Grammatikregeln der englischen und der deutschen Sprache entspricht, von dem, der durch das bloße Nebeneinanderstellen seiner Bestandteile entsteht, nicht hinreichend weit ab, um dessen Sinn oder Tragweite zu ändern." 

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