Herwaardering

28-06-2011 Print this page

B9 9858. Gerecht EU, 28 juni 2011, zaak T‑487/09, ReValue Immobilienberatung GmbH tegen OHIM

Merkenrecht. Gedeeltelijke weigering inschrijving beeldmerk ReValue: het merk is beschrijvend voor die waren en diensten die zien op het waarderen van onroerend goed. De beeldelementen van het merk zijn zo weinig onderscheidend dat deze niet meegenomen hoeven te worden bij de beoordeling.

39. Angesichts der Schlichtheit der verwendeten grafischen Mittel hat die Beschwerdekammer zu Recht festgestellt, dass diese zu den „Standardfunktionen“ eines jeden Textverarbeitungsprogramms gehörten und dass es sich somit um typografische Gestaltungselemente ohne jede Unterscheidungskraft handele.(…) .

69. Zunächst ist das Gericht der Ansicht, dass die Beschwerdekammer in Randnr. 21 der angefochtenen Entscheidung zu Recht festgestellt hat, dass die Dienstleistungen „Wertermittlungen in Geschäftsangelegenheiten“ und „Erstellung von Geschäftsgutachten“ der Klasse 35 direkt der Neubewertung der Objekte dienen.

70. Was sodann die anderen Dienstleistungen dieser Klasse betrifft, hat die Beschwerdekammer gleichfalls keinen Fehler mit der in derselben Randnummer ausgesprochenen Feststellung begangen, dass diese Dienstleistungen die Entwicklung von Nutzungs-, Werbe- und Marketingkonzepten für Immobilien sowie diverse Arten von Beratung und Management im Bereich der Immobiliensanierung beträfen, die den Zweck haben könnten, eine Neubewertung von Immobilien zu erreichen, und dass dies auch durch Werbung, entsprechendes Marketing und verbundene Dienstleistungen, etwa Buchführung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Beteiligungsverwaltung und -management sowie kaufmännisches Controlling von Anlagen, Immobilien und Unternehmen, erreicht werden könne.

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