SLIM BELLY is beschrijvend voor fitnessapparatuur en -activiteiten

02-05-2013 Print this page
IEPT20130430, GEU, ABC-One v BHIM

Het Gerecht bevestigt de weigering van inschrijving van het woordteken “SLIM BELLY” voor fitnessapparatuur en sportactiviteiten. Het teken mist elk onderscheidend vermogen, aangezien het louter beschrijvend is voor de litigieuze waren en diensten. De woorden “slim belly” zullen worden opgevat als “platte buik” door de Engelssprekende consumenten in de Europese Unie en derhalve als een (bijkomstig) kenmerk van de betreffende waren en diensten.

25      Die Beschwerdekammer hat daher in Randnr. 24 der angefochtenen Entscheidung zutreffend festgestellt, dass das Zeichen „slim belly“ als Ganzes im Sinne von „dünner/schlanker Bauch“ verstanden wird. Der englische Grundwortschatz ist vielen Bürgern in der Europäischen Union bekannt, so jedenfalls in den Mitgliedstaaten mit Englisch als Amtssprache, d. h. dem Vereinigten Königreich, Irland und Malta. Nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 finden die Vorschriften von Abs. 1 dieses Artikels aber auch dann Anwendung, wenn die Eintragungshindernisse nur in einem Teil der Gemeinschaft vorliegen.

41      Die genannte Kritik an der Erklärung der Beschwerdekammer schließlich ist nicht nur nicht hinreichend substantiiert, sondern sie geht außerdem in der Sache fehl. Insoweit ist daran zu erinnern, dass es nach der in der vorstehenden Randnr. 36 angeführten Rechtsprechung genügt, dass das angemeldete Zeichen zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen zur Bezeichnung eines Merkmals der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen verwendet werden kann. Im vorliegenden Fall ist in Übereinstimmung mit der Beschwerdekammer davon auszugehen, dass die einschlägigen englischsprachigen Verkehrskreise das Zeichen SLIM BELLY als Ganzes auf der Grundlage seiner sich unmittelbar erschließenden Bedeutung im Sinne von „flacher Bauch“ als mögliche Beschreibung einer Funktion der betreffenden Dienstleistungen, nämlich der Verringerung des Gewichts oder der Verbesserung der Figur, vor allem der Verschlankung des Bauchs, auffassen werden. Somit werden die angesprochenen Verkehrskreise zwischen der Bedeutung des angemeldeten Zeichens im Sinne von „flacher Bauch“ und den in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen einen Zusammenhang in Gestalt eines Hinweises auf eine Gewichtsverringerung oder eine Verbesserung der Figur, insbesondere des Bauchs, erkennen können und unmittelbar und ohne zusätzliche Überlegung verstehen, dass das angemeldete Zeichen die Bestimmung der betreffenden Waren und Dienstleistungen beschreiben kann.

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